
Gebührenerhöhungen bei Banken: Ministerium plant Rückkehr zur alten Praxis
24.11.2023
3 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze:
- Der BGH stoppte vor 2,5 Jahren die Praxis der stillschweigenden Zustimmung zu Gebührenerhöhungen. Banken beklagen seither den erhöhten bürokratischen Aufwand.
- Das Bundesjustizministerium plant laut Medienberichten die Rückkehr zur alten Praxis: Gebührenerhöhungen werden wirksam, wenn der Kontoinhaber nicht widerspricht.
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Mehraufwand für die Banken durch BGH-Urteil
Vor etwa zweieinhalb Jahren hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Banken einen Dämpfer verpasst, indem er die stillschweigende Zustimmung der Kundinnen und Kunden zu Gebührenerhöhungen für rechtswidrig erklärte. Diese Praxis, bei der eine Erhöhung wirksam wurde, wenn der Kunde bzw. die Kundin nicht innerhalb von zwei Monaten widersprach, war zuvor weit verbreitet. Die Banken kritisierten den durch das Urteil erhöhten bürokratischen Aufwand, und nun scheint die Politik ihre Bedenken ernst zu nehmen.
Ministerium will Zustimmungsfiktion erlauben
Laut einem Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums, der dem Handelsblatt vorliegt, plant die Regierung eine Rückkehr zur alten Praxis. Gebührenerhöhungen sollen wirksam werden, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Dies würde die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken betreffen, und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) soll um die sogenannte „Zustimmungsfiktion“ ergänzt werden.
Verbraucherschützer warnen
Die Deutsche Kreditwirtschaft, die die Interessen der Banken vertritt, begrüßt die Änderung als Schritt zu weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit. Verbraucherschützer hingegen kritisieren die Pläne. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht die jahrzehntelang bewährte AGB-Kontrolle gefährdet. Er warnt davor, dass Verbrauchinnen und Verbraucher künftig in jedem Einzelfall überprüfen müssten, ob eine Preiserhöhung angemessen sei, anstatt von einer allgemeinen gerichtlichen Kontrolle zu profitieren.
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