Nachhaltige Finanzprodukte

Nachhaltige Fonds: EU-Offenlegungsverordnung wirkt!

3 Minuten Lesezeit
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Jasmin Ludwig
Finanzexpertin bei zaleo.
Nachhaltige Investments an der Börse boomen mehr denn je. Leider ist aber nach wie vor nicht alles wirklich nachhaltig, wo nachhaltig draufsteht. Darauf reagierte jetzt die EU und verschärfte ihre Vorgaben. Die Reaktion: Immer mehr angeblich nachhaltige Fonds werden von ihren Anbietern zurückgestuft.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Nach Verschärfung der EU-Offenlegungsverordnung stufen viele Anbieter ihre bisher als nachhaltig gekennzeichneten Fonds zurück.
  • Für Analgerinnen und Anleger bedeutet das mehr Transparenz bei grünen Investments.
  • Wenn du auch in nachhaltige Wertpapiere investieren möchtest: Den passenden Anbieter findest du hier:

Alte Verordnung lies zu viel Spielraum

Bisher taten sich Anlegerinnen und Anleger bei der Suche nach wirklich nachhaltigen Fonds schwer. Die EU-Offenlegungsverordnung, die am 10. März 2021 in Kraft trat, ließ Anbietern nachhaltiger Investments noch zu viel Spielraum; konkrete Kriterien fehlten. Die Folge: Anbieterinnen und Anbieter mussten selbst genau recherchieren, um nicht aus Versehen in einen Fonds zu investieren, der zwar als nachhaltig deklariert ist, aber trotzdem in beispielsweise fossile Brennstoffe investiert. Das scheint nun endlich der Vergangenheit anzugehören.

Verschärfung der Offenlegungsverordnung im Januar 2022

Mit der so genannten Taxonomie-Verordnung vom Januar 2022 wurden die genauen Kriterien bestimmt, nach denen ein Fonds als nachhaltig gelten darf. Sie lauten:
  • Klimaschutz;
  • Anpassung an den Klimawandel;
  • die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
  • der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
  • der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Geldanlagen mit einer besonderen Nachhaltigkeitswirkung fallen jetzt unter den Artikel neun der Verordnung, die weniger ambitionierten unter Artikel acht. Hier
geht’s zum genauen Wortlaut der Offenlegungsverordnung.

Mehr Transparenz für Anlegende

Diesmal verfehlt die Verordnung ihre Wirkung offenbar nicht: Laut einer Recherche des Handelsblatts stufen seitdem immer mehr Anbieter vorher als nachhaltig deklarierte Fonds zurück. Anscheinend entsprechen sie den strengen Kriterien der Taxonomie-Verordnung nicht.
Gut für alle Anlegerinnen und Anleger: Die Taxonomie-Verordnung schafft mehr Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit. Das könnte für die nahe Zukunft eine deutliche Erleichterung bedeuten. Haben alle Anbieter ihre Produkte neu eingestuft, dürfte die aufwändige Selbstrecherche nach den wirklich nachhaltigen  Geldanlagen schon bald der Vergangenheit angehören.
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