Bundestag Berlin

Union fordert: Banken sollen AGB wieder ohne Zustimmung ändern dürfen

4 Minuten Lesezeit
author_tim_kl.png
Tim Kempen
Finanzexperte bei zaleo.
Sparkassen und Banken ächzen unter der Umsetzung des bekannten Gebührenurteils vom April 2021. Kundinnen und Kunden laufen davon oder verweigern hartnäckig die Zustimmung. Unterstützung für die Geldinstitute kommt nun von der Union. Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU möchte ein Gesetz zugunsten der Banken ändern.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Im April 2021 kippte der Bundesgerichtshof das gängige Verfahren, bei AGB-Änderungen von einer stillschweigenden Zustimmungen auszugehen, wenn kein Widerspruch kommt.
  • Die Union will diese Praxis durch eine Gesetzesänderung wieder möglich machen.
  • Ob Du für dein Girokonto zu viel zahlst, erfährst Du in unserem Girokonten-Vergleich:

BGH-Urteil verärgert Sparkassen und Banken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Damit beendete der BGH die jahrelang gängige Praxis, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen. Seitdem ist der Frust bei vielen Banken und Sparkassen groß.

Union will zurück zur „stillschweigenden Zustimmung“

Die Union will heute im Deutschen Bundestag den Antrag einbringen, die Banken-AGBs erneut anzupassen. In Zukunft sollen die Banken wieder AGB-Änderungen vornehmen können, ohne die Zustimmung der Kundinnen und Kunden einholen zu müssen – mit der Einschränkung, dass es sich „nicht um wesentliche Änderungen des Zahlungsdiensterahmenvertrages handeln darf“. Diese Regelung soll grob nachteilige AGB-Änderungen zu Lasten des Verbrauchers verhindern. Was genau eine „wesentliche Änderung" ist – ob zum Beispiel eine Preiserhöhung darunter fällt oder nicht – geht aus dem Antrag nicht hervor.

Zahlreiche Kündigungen

Die Union begründet ihren Vorstoß mit dem „berechtigten Interesse der Kreditinstitute, über die Zeit erforderlich werdende Anpassungen ihrer AGB in Form einer Zustimmungsfiktion realisieren zu können, da dies ohne großen Aufwand erfolgen kann“. Früher waren AGB-Anpassungen ohne großes Aufsehen möglich, durch das BGH-Urteil stehen Gebührenerhöhungen nun viel mehr im Fokus der Kundinnen und Kunden. Zahlreiche haben nach einer Erhöhung mit Kündigung reagiert oder einfach nicht zugestimmt – worauf dann zahlreiche Banken mit Kündigung der betroffenen Girokonten gedroht haben.
Tipp der Redaktion: Girokonten vergleichen
In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Sparkassen und Banken ihre Gebühren erhöht. Zudem sind viele kostenlose Girokonten vom Markt verschwunden oder es sind Bedingungen für die kostenlose Nutzung eingeführt worden. Die Gebührenstrukturen sind undurchsichtiger geworden. Während einige Kontomodelle monatlich mehr als 10 Euro kosten, sind bei anderen Anbietern Konten unter bestimmten Bedingungen immer noch kostenlos. Unser Girokonten-Vergleich hilft Dir, das passende Angebot zu finden: