Unzulässige Gebühren im Bausparvertrag: So bekommst du dein Geld zurück
3 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kontoentgelte in der Sparphase von Bausparverträgen nicht zulässig sind.
- Ob deine Bausparkasse solche Gebühren verlangt hat, siehst du im Kontoauszug deines Bausparers, den du in der Regel jährlich zugeschickt bekommst.
- Die Stiftung Warentest hat dazu einen Musterbrief veröffentlicht. Achtung: Gebühren für 2019 müssen bis Jahresende zurückgefordert werden:
Gebühren auch in der Sparphase unzulässig
Knapp 24 Millionen Bausparverträge gibt es in Deutschland, auf jeden zweiten Haushalt kommt rechnerisch einer. Viele Bausparkassen verlangen von ihren Kundinnen und Kunden pauschale Gebühren für die Kontoführung. Nun ist klar: Das ist nicht nur in der Darlehensphase unzulässig, sondern auch in der Sparphase.
Verbraucherschützer haben gewonnen
Eine Klausel in den Bausparbedingungen der Bausparkasse BHW, nach denen Kundinnen und Kunden für die Kontoführung während der Ansparphase ihres Bausparvertrags ein Jahresentgelt von 12 Euro zahlen müssen, ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben.
Gebühren in der Darlehensphase seit 2017 verboten
Die Begründung des BGH: Mit einer jährlichen Kontogebühr würden Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abgewälzt. Zur Kontoverwaltung seien die Bausparkassen aber gesetzlich verpflichtet. Bereits 2017 hatte der BGH entschieden, dass in der zweiten Phase des Bausparens, in der sogenannten Darlehensphase – also wenn der Bausparer genug angespart hat und das Darlehen abrufen kann – keine Gebühren erlaubt sind.
Tipp der Redaktion: Bausparen lohnt sich wieder
Bausparen war nie wirklich sexy. Und das Image der Bausparkassen ist nicht das Beste. Doch in der aktuellen Phase steigender Zinsen solltest du dir über einen Bausparvertrag Gedanken machen, wenn du in ein paar Jahren eine Immobilie kaufen oder bauen willst. Auch für ein Anschlussdarlehen macht ein Bausparer eventuell Sinn. Durch das aktuelle BGH-Urteil dürftest du dir in Zukunft auch die Kontoführungsgebühren sparen. In unserem Vergleich findest du den passenden Bausparer für dich:
Bis zum 31. Dezember aktiv werden
Aufgrund der Verjährungsfrist kannst du nur noch Gebühren zurückverlangen, die du im Jahr 2019 oder später gezahlt hast. Achtung: Für das Jahr 2019 endet die Frist am 31. Dezember 2022. Außerdem darfst du Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr von deiner Bausparkasse fordern.